Checkliste für Ihre KFZ-Zulassung

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Anmeldung  KFZ

  • Versicherungsbestätigung
  • Typenschein bzw. Datenblatt, Einzelgenehmigung
  • Besitznachweis im Original, z.B. Kaufvertrag, Rechnung etc.
  • Gültiger Prüfbefund (bei Neuwagen nicht benötigt)
  • Leasingbestätigung bzw. Benützungsüberlassungserklärung (nur bei Leasingfahrzeugen)
  • Auszug Gewerbeschein bzw. Firmenbuch (nur bei Firmen)
  • Amtlicher Lichtbildausweis (Führerschein, Personalausweis, Reisepass)
  • Vollmacht *)

Anmeldespesen / Kosten: Auf → help.gv.at finden Sie immer alle aktuellen Kosten und Spesen welche im Zuge einer Anmeldung Ihres KFZ auf Sie zukommen.     

Beachten: Möchten Sie das Fahrzeug auf ein Wechselkennzeichen anmelden, sind die Typen- und Zulassungsscheine der bereits bestehenden Kfz ebenfalls zur Anmeldung mitzubringen (pro Kennzeichen max. 3 Fahrzeuge erlaubt). Das Format der Kennzeichen muss bei allen Fahrzeugen gleich sein. Hat/Haben das/die bereits bestehende/n Fahrzeug/e noch ein schwarzes Kennzeichen, wird dieses automatisch gegen ein neues ausgetauscht.


Abmelden KFZ

  • Kennzeichentafeln
  • Zulassungsbestätigung
  • Typenschein bzw. Datenblatt, Einzelgenehmigung
  • Amtlicher Lichtbildausweis (Führerschein, Personalausweis, Reisepass)
  • Vollmacht *)

Für die Abmeldung Ihres KFZ fallen keine Gebühren an.
 

Hinterlegung  KFZ-Kennzeichen

  • Kennzeichentafel
  • Zulassungsbestätigung
  • Amtlicher Lichtbildausweis (Führerschein, Personalausweis, Reisepass)
  • Vollmacht *)

Für die Hinterlegung Ihrer Kennzeichentafeln fallen keine Gebühren an.
 

Ausfolgung hinterlegtes KFZ-Kennzeichen

  • Versicherungsbestätigung
  • Hinterlegungsbestätigung
  • Amtlicher Lichtbildausweis (Führerschein, Personalausweis, Reisepass)
  • Vollmacht *)

Für die Ausfolgung Ihrer hinterlegter Kennzeichentafeln fallen keine Gebühren an.


Adressänderung

  • Typenschein bzw. Datenblatt, Einzelgenehmigung
  • Zulassungsbestätigung
  • Meldebestätigung neu
  • Auszug Gewerbeschein bzw. Firmenbuch (nur bei Firmen)
  • Amtlicher Lichtbildausweis (Führerschein, Personalausweis, Reisepass)
  • Vollmacht *)

Bei Adressenwechsel innerhalb desselben Zulassungsbezirks entstehen keine zusätzlichen Kosten.

Beachten: Ändert sich Ihr Hauptwohnsitz außerhalb des bisherigen Zulassungsbezirkes, bedeuten dies einen Standortwechsel und damit verbunden auch ein Kennzeichenwechsel. Die Änderung im Zulassungsschein muss innerhalb einer Woche vollzogen werden. Das Fahrzeug muss im alten Zulassungsbezirk ab und im neuen Zulassungsbezirk angemeldet werden ( → Anmeldespesen).


Namensänderung

  • Typenschein bzw. Datenblatt, Einzelgenehmigung
  • Zulassungsbestätigung
  • Heirats- bzw. Scheidungsurkunde
  • Amtlicher Lichtbildausweis (Führerschein, Personalausweis, Reisepass)
  • Vollmacht *)

 
Verlust oder Diebstahl KFZ-Kennzeichen

  • Typenschein bzw. Datenblatt, Einzelgenehmigung
  • Zulassungsbestätigung
  • Gültiger Prüfbefund
  • Anzeigebestätigung Verlust/Diebstahl
  • Amtlicher Lichtbildausweis (Führerschein, Personalausweis, Reisepass)
  • Vollmacht *)

Kosten: Auf → help.gv.at finden Sie immer alle aktuellen Kosten und Spesen welche im Zuge eines Diebstahls oder Verlust Ihres KFZ-Kennzeichens auf Sie zukommen.
 

Verlust oder Diebstahl der Zulassungsbestätigung

  • Typenschein bzw. Datenblatt, Einzelgenehmigung
  • Gültiger Prüfbefund
  • Anzeigebestätigung Verlust/Diebstahl
  • Amtlicher Lichtbildausweis (Führerschein, Personalausweis, Reisepass)
  • Vollmacht *)

Für die Duplikatsausstellung Ihrer Zulassungsbestätigung fallen keine Gebühren an.

*) Service am Kunden bedeutet für uns auch, dass wir Ihnen Wege abnehmen und Zeit sparen wollen,  und um für Sie in Ihrem Namen und Interesse tätig zu sein.